Zu B-Behindert!?
Mensch die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben die Möglichkeit wenn sie mit der Bahn verreisen eine Begleitperson kostenlos mitzunehmen. Dafür gibt es im Schwerbehinderterausweis das Merkzeichen „B“.
David und ich nutzen dies, wenn wir mit dem ICE fahren. So braucht nur einer von uns beiden ein Ticket und er andere fährt umsonst. Das wir beide Rollstuhlfahrer sind, hat bislang noch niemanden gestört. Deswegen war der Zug das Mittel unserer Wahl, als unsere italienische Austausch-Rollifahrerin und ich im Herbst nach Berlin fahren wollten. Auch dieses Mal war das kein Problem, erst 20 Minuten bevor wir wieder in Dortmund waren, machte uns der Kontrolleur darauf aufmerksam, dass ein Rollstuhlfahrer ja schlecht die Begleitung eines anderen Rollstuhlfahrers sein kann.
„Äh, bitte was??“
Ich bat ihn, mir dies zu erklären. Konnte er nicht, aber „irgendwo steht das“. Also erklärte ich ihm, dass ein anderer Rollstuhlfahrer sehr wohl Hilfeleistungen bringen kann. Dass es explizit NICHT um den Ein- und Ausstieg ginge, da dafür die Rampe da ist. Wo sonst könnte ein Rollstuhlfahrer Hilfe brauchen? Z.B. bei Toilettengang. Da kann aber eben auch ein anderer Rollstuhlfahrer behilflich sein.
Leider konnte der Kontrolleur uns auch nicht sagen, wer denn jetzt genau wen nicht begleiten darf. Darf mich meine kleinwüchsige Freundin begleiten? Sie ist ja immerhin Fußgängerin! Oder mein Vater, der hat Diabetes, darf der oder ist er zu behindert?
Die gleiche Diskussion haben David und ich auch schon im Kino geführt. In dem Fall glaube ich, könnte sogar eine Missinterpretation einer Regelung vorliegen. Es soll schon vorgekommen sein, dass zwei Rollstuhlfahrer der Meinung waren, dass sie jeweils den anderen begleiten und somit niemand zahlen müsste. Dies ist selbstverständlich nicht gemeint!
Es ist wohl an der Zeit den Menschen zu zeigen, dass sich auch Menschen mit Behinderung sehr gut untereinander helfen können. Warum sollte z.B. ein Rollstuhlfahrer nicht in der Lage sein, einen Sehbehinderten von A nach B zu führen? Oder ein Rollstuhlfahrer dem anderen eine Stufe hoch helfen?
Tatsächlich habe ich auch ein Dokument gefunden, dass sich mit dem Thema beschäftigt. Zu dumm, dass ich es damals während der Zugfahrt nicht parat hatte…
http://ksl-nrw.de/fileadmin/mobile/verkehr/begleitperson_mit_merkzeichen_B_januar_2014.pdf
/Lisa
„Ich muss auch Steuer zahlen!“
ich bin mir nicht sicher was du damit sagen willst Ila :p
Ich habe diesen Beitrag jetzt erst entdeckt.
Ich finde, daß die Bahn sowieso behindertenfeindlich ist. Schon aus diesem Grund ist behinderten Menschen, sofern sie können, zum PKW zu raten. Es ist ja wohl eine eindeutige Benachteiligung, daß Einstiegshilfe einen ganzen Tag vorher anzumelden ist. Warum einfach, wenn es auch umständlich geht?! Manche Zugbegleiter scheinen dazu da zu sein, um Fahrgäste zu ärgern. Die Lösung kann so einfach sein, wenn man nur will. Man kann an Fahrzeugen einfache, per Hand umklappbare, Rampen anbringen. Denn elektronische Hebebühnen sind störanfällig. Wie lange die Instandsetzung von Einrichtungen dauert, kennt man ja aus Erfahrung von der Bahn. Ich habe das einmal bei der Dürener Kreisbahn gesehen, mit welch einfachen Mitteln Hürden abgebaut werden können. An der Ausstiegshaltestelle der Rollstuhlfahrer hatte der Triebwagenfahrer einfach zur Tür gekommen, die Rampe per Hand umgeklappt, nach dem Ausstieg wieder eingeklappt und ist zur Weiterfahrt zurück ins Führerhaus gegangen. Auf Nebenstrecken ist es zumutbar, daß die Fahrer bei Bedarf die Rampe aus- und wieder einklappen. An weniger zentralen Halten reichen zum Bahnsteig Rampen, ggf. mit Haltegeländer. Zentrale Bahnhöfe sollten über Aufzüge und anwesende Bahnmitarbeiter verfügen, die bei Bedarf kleinere Instandsetzungen selbst erledigen und Einstiegshilfe leisten, so daß auch behinderte Menschen jederzeit mit der Bahn fahren können. Für Halte, wo eine selbständig benutzbare Rampe kurzfristig nicht machbar ist oder wegen einer Baustelle weder Rampe noch Aufzug zur Verfügung steht, sollte immer ein Mitarbeiter von einem besetzten Bahnhof herbeirufbar sein. Auch Busse können mit einfachen Rampen versehen werden.
Was Fahrkarten angeht, sollte die Regelung vereinfacht werden, die auch nicht zum Nachteil gereichen kann. Wie wäre es z. B. mit einer Ermäßigung um die Hälfte auf alle Fernverkehrs-Fahrkarten für gewisse schwerbehinderte Personen und einen Mitfahrer?
Schönen Gruß,
Alex